KNECHT Hinweisgeberkanal

Wir sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine sog. interne Meldestelle nach Maßgabe der §§ 12-18 HinSchG für unsere Beschäftigten einzurichten und vorzuhalten. Diese möchten wir gerne auch für externe Personen erreichbar machen. Daher können uns Personen, die im beruflichen Kontext Missstände in unserem Unternehmen aufdecken oder denen solche bekannt werden, über diese interne Meldestelle darüber informieren und Verstöße vertraulich melden.

Unseren internen Hinweisgeberkanal erreichen Sie unter folgendem Link – mit Klick auf den Link werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet:

HINWEISGEBERKANAL